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Zustifterrente




 

Die gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland haben sich neben den Sammelaktionen und anderen Aktivitäten, auch eine Möglichkeit einfallen lassen, um Menschen die eine Immobilie besitzen, bei einen finanziellen Notstand zu helfen, bzw. im Rentenalter dafür zu sorgen, dass die Personen ein leichteres Leben führen können.

Sie bieten den Besitzern an, ihr Haus an die Stiftung zu Lebzeiten zu überschreiben. Das heißt, dass der Besitzer zwar nicht weiter der Eigentümer ist, aber er kann die Immobilie weiter nutzen wie bisher, da er ein lebenslanges Wohnrecht in ihr zugestanden bekommt. Außerdem ist es nicht selten der Fall, dass sogar noch monatliche Zahlungen, vergleichbar mit einer zusätzlichen Rente, an den ehemaligen Eigentümer, vertraglich festgelegt werden.

Ein weiterer Aspekt, der dazu kommt, ist, dass die Stiftung für alle Reparaturen im Haus und am Haus, sowie die allgemeinen Fixkosten usw. übernimmt. Also, kann der alte Mensch bis ans Lebensende ohne großen Aufwand in seiner Unterkunft leben.

Die Zustifterrente bringt aber auch ein paar grundsätzliche Gegebenheiten mit sich, die man nicht vergessen darf. Die Stiftung geht bei ihrer Bewertung der Immobilie und der Berechnung des Betrages, welchen sie den Besitzer zugesteht, nach sehr strengen Kriterien vor. Zum eine ist das Alter desjenigen sehr wichtig, je älter er ist, desto eher kann er mit einer positiven Entscheidung rechnen. Dann ist das Alter und das Wertgutachten der Immobilie, sehr wichtig und nicht zuletzt kommt auch ein gewisser Prozent Risikoabschlag zur Ermittlung dazu.

Sobald der Vertragsnehmer verstirbt, hat die Stiftung bei dieser Form der Umkehrhypothek den Vorteil, dass sie der neue Eigentümer ist, da der Besitzer alle Eigentumsansprüche an sie abtreten muss. Aus diesem Grund, sind es meist nur Singles oder Paar ohne Kinder, die sich dafür entschließen einen solche Vertrag einzugehen. Wenn man aber die Statistiken ansieht, steigt die Zahl der Interessenten an solchen Möglichkeiten, immer mehr an.



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